Liebe Eltern, liebe Mitglieder der LEV,
am Freitag, den 26. Juli 2024, erhalten die Schülerinnen und Schüler in Bayern ihr Jahreszeugnis. Erfolg und Misserfolg liegen nahe beieinander. Bitte bewahren Sie die Ruhe, reagieren Sie gelassen und zeigen Ihrem Kind, dass man hinter ihm steht, mit ihm fühlt und ihm helfen wird. Das Kind selbst ist doch am unglücklichsten über ein schlechtes Zeugnis, egal „wie cool es tut." Besonders bei Nichterreichen des Klassenziels benötigen die betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern Beratung und Unterstützung. Dabei können mit den schulischen Beratungsfachkräften (Beratungslehrern und Schulpsychologen) oder mit einer der zentralen Schulberatungsstellen https://www.schulberatung.bayern.de/ die weiteren Möglichkeiten abgeklärt werden.
Bei Nichterreichen des Klassenziels gibt es folgende Alternativen, die teilweise auch an Termine gebunden sind:
Vorrücken § 30 GSO Vom Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe sind Schülerinnen und Schüler ausgeschlossen, die im Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern mindestens einmal Note 6 oder mindestens zweimal Note 5 erhalten haben. Die Entscheidung über das Nichtvorrücken trifft die Lehrerkonferenz.
Vorrücken auf Probe § 31 GSO Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreicht wird. In Jahrgangsstufe 10 ist das Vorrücken auf Probe nur dann möglich, wenn keine schlechteren Noten als einmal Note 6 oder zweimal Note 5 vorliegen, darunter in den Kernfächern nur einmal Note 5. (Entscheidung der Lehrerkonferenz, wird im Zeugnis mitgeteilt). Die Probezeit dauert dann in den Jahrgangsstufen 6 mit 10 in der Regel bis zum 15. Dezember des folgenden Schuljahres, in Jahrgangsstufe 11 bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. Falls die Probezeit nicht bestanden wird, muss der Schüler in die nächst niedrigere Jahrgangsstufe wechseln.
Notenausgleich § 32 GSO In Jahrgangsstufe 10 kann Schülerinnen und Schülern Notenausgleich gewährt werden, wenn in den Vorrückungsfächern höchsten einmal Note 6 oder zweimal Note 5 und mindestens folgende „Ausgleichsnoten“ vorliegen: Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern. (Bitte beachten: Kernfächer können nur durch Kernfächer ausgeglichen werden) oder in mindestens 3 Kernfächern die Note 3.
Nachprüfung § 33 GSO Die Nachprüfung ist für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 bis 9 möglich, die nicht ausreichende Noten in höchstens drei Vorrückungsfächer erhalten haben, darunter in Kernfächern (alle Schulaufgabenfächer) nicht schlechter als einmal Note 6 oder zweimal Note 5. Ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler mit Note 6 in Deutsch und Wiederholer der Jahrgangsstufe. (Antrag der Erziehungsberechtigten bis zum 4. August an die Schule). Schülerinnen und Schüler, denen die Lehrerkonferenz das Vorrücken auf Probe gewährt hat, können zusätzlich die Nachprüfung ablegen, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Das Bestehen der Nachprüfung hat einen höheren Stellenwert, da die Schülerinnen und Schüler dann regulär in die nächsthöhere Jahrgangsstufe aufrücken dürfen und keine Probezeit mehr haben.
Besondere Prüfung (nur in der 10. Jgst. des Gymnasiums) § 67 GSO Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, die nicht vorrücken dürfen und höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5 erhalten haben, können durch Bestehen der „Besonderen Prüfung“ in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache (nach Wahl: 1. Oder 2. Fremdsprache auf dem Niveau der 1.) noch den mittleren Schulabschluss erhalten, um dann beispielsweise auf die Fachoberschule zu wechseln. Die Teilnahme an der Besonderen Prüfung muss von den Eltern schriftlich beantragt werden. Die Prüfungen finden in der letzten Sommerferienwoche vom 4. bis 6. September 2024 statt. Die Aufgaben zur Besonderen Prüfung werden zentral für ganz Bayern erstellt.
Deutsch: Mittwoch, 04.09.2024, 9.00 - 12.00 Uhr
Mathematik: Donnerstag, 05.09.2024, 9.00 - 11.00 Uhr
Fremdsprache (1. der 2.): Freitag, 06.09.2024, 9.00 - 11.00 Uhr
Zentrale fachliche Leistungstests im Schuljahr 2024/25
Zu Beginn des neuen Schuljahres finden die vorgeschriebenen, zentralen fachlichen Leistungstests statt. Sie werden zentral gestellt und am gleichen Tag von allen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe mit derselben Arbeitszeit (je nach Fach zwischen 40 und 60 Minuten) geschrieben. Im Sinne einer bayernweiten Vergleichbarkeit sind die Korrekturvorschriften strikt vorgegeben. Die Lehrerkonferenz entscheidet vorab über die Gewichtung des Jahrgangsstufentests: Es steht in der pädagogischen Verantwortung der Schule, ob und mit welcher Gewichtung das Ergebnis als kleiner Leistungsnachweis gewertet wird oder zusammen mit einem schulinternen fachlichen Leistungstest eine Schulaufgabe ersetzt.
Nähere Informationen zu den Tests unter dem Link https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/leistungserhebungen/jahrgangsstufentests/
Eine Übersicht über die 25 % besten Schulen können Sie einsehen unter https://www.km.bayern.de/unterrichten/unterrichtsalltag/qualitaetssicherung/orientierungsarbeiten-jahrgangsstufentests
Termine Schuljahr 2024/24
Dienstag, 25. September 2024:
Deutsch Jgst. 6
Mathematik Jgst. 8
Englisch Jgst. 10
Donnerstag, 27. September 2024:
Deutsch Jgst. 8
Mathematik Jgst. 10
1. FS. Englisch Jgst. 7 oder 1. FS. Latein Jgst. 6
Verfassungsviertelstunde
Die Verfassungsviertelstunde wird zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 verpflichtend an allen öffentlichen Gymnasien – beginnend in den Jahrgangsstufen 6, 8 und 11 – eingeführt.
Folgende Eckpunkte gelten verpflichtend für alle öffentlichen Schulen:
Die Verfassungsviertelstunde findet innerhalb der regulären Unterrichtszeit statt – eine Ausweitung der Stundentafel oder eine Verortung außerhalb der Unterrichtszeit ist nicht vorgesehen. Sie dauert wöchentlich 15 Minuten und kann für den Zeitraum von drei Wochen auf eine Unterrichtsstunde zusammengezogen werden. In der Regel findet sie im Klassenverband statt, es können aber auch Schulversammlungen stattfinden. Die Koordination der Verfassungsviertelstunden obliegt – sofern nicht eine andere verantwortliche Person oder Personengruppe benannt wird – der Klassenleitung, die zu Beginn des Schuljahres in Absprache mit dem Klassenteam die durchzuführenden Verfassungsviertelstunden so aufteilt, dass möglichst alle Fächer entsprechend ihrer Stundenzahl berücksichtigt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.km.bayern.de/ministerium/bildungspolitische-schwerpunktthemen/verfassungsviertelstunde
Prüfung der Seriosität von Nachhilfeeinrichtungen
Zur Hilfestellung der Eltern bei der Auswahl von geeigneten Nachhilfeeinrichtungen hat das Kultusministerium eine Checkliste zur Überprüfung mit ergänzenden Informationen veröffentlicht, die vom Beauftragten für Sekten- und Weltanschauungsfragen der Erzdiözese München-Freising zusammengestellt worden sind. Sie sollen eine Orientierung bieten und dazu beitragen, sich einen eigenen kritischen Standpunkt zu bilden. https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/145/achtung-nachhilfe-eine-checkliste-hilft-bei-der-auswahl-von-instituten-und-einrichtungen.html
Filmtage Bayerischer Schulen in Straubing
Das älteste deutsche Schülerfilmfestival ist jetzt seit 46 Jahren Treffpunkt der aktiven und kreativen Filmarbeit an den Schulen in Bayern. Jährlich werden über 100 Filme eingereicht und von einer Jury beurteilt. Etwa 30 Filme kommen ins Hauptprogramm und können mit ein wenig Glück einen Förderpreis gewinnen. Auch die LEV Gymnasien sponsert seit vielen Jahren einen Preis. Noch bis zum 12. August können Filme eingereicht werden unter https://filmtage-bayerischer-schulen.de/2024/start
Noch zwei Tipp für die Ferienzeit
Die Gutachter des LESEFORUMS BAYERN haben für den Sommer ihre aktuellen Favoriten für Schülerinnen und Schüler zusammengetragen: Spannende Bücher, Bücher zum Lachen, Bücher, die nachdenklich machen, bekannte und weniger bekannte Bücher, auf jeden Fall Bücher, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gefallen werden.http://www.leseforum.bayern.de/index.asp?MNav=1&SNDNav=3 sowie unter https://www.lesen.bayern.de/unserebesten/
Bücher lesen und entspannen. Der Sommerferien-Leseclub ist das größte Ferienprogramm in Bayern. Mehr als 15.000 Schüler haben in den letzten Jahren mitgemacht - und Bücher ausgeliehen, gelesen und bewertet. Auch in diesem Jahr gibt’s wieder etwas zu gewinnen.https://www.sommerferien-leseclub.de/
Urlaub der Geschäftsstelle
Zum Schluss möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Geschäftsstelle der Landes-Eltern-Vereinigung von Donnerstag, 1. August bis Montag, 2. September 2024 in Urlaub ist. Ab dem 3. September sind wir wieder zu den gewohnten Bürozeiten erreichbar.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien erholsame Sommerferien und freuen uns, zum Schuljahr 2024/25 mit neuen Kraftreserven wieder für Sie da zu sein.
Herzliche Grüße
Das Team der Geschäftsstelle:
Annette Batora und Marc Ortmann
Die Vorsitzenden:
Birgit Bretthauer und Rene Grieger